Landgericht Detmold, 2015-10-09, 1 O 262/15

1 O 262/15Kantonsgericht09.10.2015

Regest

Vermeintliche Besitzschutzansprüche des Altpächters einer landwirtschaftlichen Nutzfläche gegenüber dem Neupächter unterfallen dem Anwendungsbereich von § 1 Nr. 1 a LwVfG

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 262/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-09

Aktenzeichen: 1 O 262/15

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:1009.1O262.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer I

Normen: § 1 Nr. 1 a LwVfG; §§ 861, 862 BGB

Leitsätze

Vermeintliche Besitzschutzansprüche des Altpächters einer landwirtschaftlichen Nutzfläche gegenüber dem Neupächter unterfallen dem Anwendungsbereich von § 1 Nr. 1 a LwVfG

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 8. Oktober 2015 auf 10.000,-- EUR und ab diesem Zeitpunkt auf bis zu 2.000,-- EUR festgesetzt.

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