1 O 262/15•Landgericht Detmold, 2015-10-09, 1 O 262/15
Landgericht Detmold, 2015-10-09, 1 O 262/15
1 O 262/15Kantonsgericht09.10.2015
Regest
Vermeintliche Besitzschutzansprüche des Altpächters einer landwirtschaftlichen Nutzfläche gegenüber dem Neupächter unterfallen dem Anwendungsbereich von § 1 Nr. 1 a LwVfG
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 262/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-09
Aktenzeichen: 1 O 262/15
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:1009.1O262.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer I
Normen: § 1 Nr. 1 a LwVfG; §§ 861, 862 BGB
Leitsätze
Vermeintliche Besitzschutzansprüche des Altpächters einer landwirtschaftlichen Nutzfläche gegenüber dem Neupächter unterfallen dem Anwendungsbereich von § 1 Nr. 1 a LwVfG
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 8. Oktober 2015 auf 10.000,-- EUR und ab diesem Zeitpunkt auf bis zu 2.000,-- EUR festgesetzt.
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