Landgericht Detmold, 2014-02-12, 10 S 107/13

10 S 107/13Kantonsgericht12.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 10 S 107/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-12

Aktenzeichen: 10 S 107/13

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2014:0212.10S107.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer V

Normen: StVG §§ 7 Abs. 1, 17, 18 Abs. 1; VVG § 11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.04.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold teilweise abgeändert.

Die Beklagten bleiben als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.293,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben die Klägerin 52 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 48 % zu tragen.

Die Kosten des Rechtsstreits II. Instanz nach einem Gegenstandswert von bis zu 1.500,00 € hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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