Landgericht Detmold, 2013-08-28, 4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13

4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13Kantonsgericht28.08.2013

Regest

Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung, Abgabe von Alkohol an Minderjährige

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-28

Aktenzeichen: 4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:0828.4NS41JS398.12AK16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: erste kleine Strafkammer II

Normen: StGB §§ 229, 230

Leitsätze

Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung, Abgabe von Alkohol an Minderjährige

Tenor

Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der Berufung im

übrigen im Strafausspruch dahin geändert, dass die

Strafaussetzung zur Bewährung entfällt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Jedoch werden die Gerichtsgebühr für die zweite Instanz um 1/5

herabgesetzt und die insoweit notwendigen Auslagen des Ange-

klagten zu 1/5 der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.