4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13•Landgericht Detmold, 2013-08-28, 4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13
Landgericht Detmold, 2013-08-28, 4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13
4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13Kantonsgericht28.08.2013
Regest
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung, Abgabe von Alkohol an Minderjährige
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-28
Aktenzeichen: 4 Ns 41 Js 398/12 AK: 162/13
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:0828.4NS41JS398.12AK16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: erste kleine Strafkammer II
Normen: StGB §§ 229, 230
Leitsätze
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung, Abgabe von Alkohol an Minderjährige
Tenor
Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der Berufung im
übrigen im Strafausspruch dahin geändert, dass die
Strafaussetzung zur Bewährung entfällt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Jedoch werden die Gerichtsgebühr für die zweite Instanz um 1/5
herabgesetzt und die insoweit notwendigen Auslagen des Ange-
klagten zu 1/5 der Staatskasse auferlegt.
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