Landgericht Detmold, 2013-07-18, 3 T 177/13

3 T 177/13Kantonsgericht18.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 177/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-18

Aktenzeichen: 3 T 177/13

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:0718.3T177.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer III

Tenor

Die Anschlussbeschwerde des Beteiligten H wird als unzulässig

verworfen.

Die Beschwerde des Betroffenen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der

Dolmetscherkosten werden den Beschwerdeführern auferlegt.

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