Landgericht Detmold, 2013-06-18, 1 O 230/12

1 O 230/12Kantonsgericht18.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 230/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-18

Aktenzeichen: 1 O 230/12

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:0618.1O230.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: BGB §§ 611, 626

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.859,93 nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 02.02.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 316,18 zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 58 % zu tragen, der Beklagte 42 %.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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