1 O 230/12•Landgericht Detmold, 2013-06-18, 1 O 230/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 230/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-18
Aktenzeichen: 1 O 230/12
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:0618.1O230.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: BGB §§ 611, 626
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.859,93 nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 02.02.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 316,18 zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 58 % zu tragen, der Beklagte 42 %.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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