Landgericht Detmold, 2013-03-27, 3 T 22/13

3 T 22/13Kantonsgericht27.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 22/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-27

Aktenzeichen: 3 T 22/13

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:0327.3T22.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer III

Normen: Inso § 63; InsVV § 3; InsVV § 7

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert:

Die Vergütung des weiteren Beteiligten und die ihm zu erstattenden

Auslagen werden wie folgt festgesetzt:

Vergütung 7.953,99 €

Auslagen 2.386,20 €

Zustellkosten 118,00 €

Umsatzsteuer 1.987,06 €

12.445,25 €

Dem weiteren Beteiligten wird gestattet, diesen Betrag der

Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse

vorhanden ist.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt

1.709,64 €.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.