4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12•Landgericht Detmold, 2013-02-04, 4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12
Landgericht Detmold, 2013-02-04, 4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12
4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12Kantonsgericht04.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-04
Aktenzeichen: 4 Ks - 31 Js 184/12 - 56/12
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:0204.4KS31JS184.12.56.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer I - Schwurgericht
Normen: § 211 StGB; §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 239 Abs. 1 StGB; 13 Abs. 1, 27 Abs. 1, 49, 52, 53 StGB
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Mord und wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sechs Jahren sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 239 Abs. 1, 13 Abs. 1, 27 Abs. 1, 49, 52, 53 StGB
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