9 O 149/11•Landgericht Detmold, 2011-12-08, 9 O 149/11
Landgericht Detmold, 2011-12-08, 9 O 149/11
9 O 149/11Kantonsgericht08.12.2011
Regest
Kein Anspruch der kreditgebenden Bank gegen Kommanditisten, wenn diese selbst in der KG eine dominierende Stellung hat.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 149/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-08
Aktenzeichen: 9 O 149/11
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:1208.9O149.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Normen: §§ 171, 172, 173 HGB
Leitsätze
Kein Anspruch der kreditgebenden Bank gegen Kommanditisten, wenn diese selbst in der KG eine dominierende Stellung hat.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Streitverkündete trägt ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden,
sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in
gleicher Höhe leistet.
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