9 O 236/10•Landgericht Detmold, 2011-10-20, 9 O 236/10
Landgericht Detmold, 2011-10-20, 9 O 236/10
9 O 236/10Kantonsgericht20.10.2011
Regest
Rechtskraftwirkung von zur Tabelle festgestellten Forderungen gegenüber den Gesellschaftern einer insolventen GbR
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 236/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-20
Aktenzeichen: 9 O 236/10
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:1020.9O236.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Normen: § 93 InsO; § 178 Abs. 3 InsO; § 128 HGB
Leitsätze
Rechtskraftwirkung von zur Tabelle festgestellten Forderungen gegenüber den Gesellschaftern einer insolventen GbR
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 60.000,- € zu zahlen und den Kläger von den außergerichtlichen Kosten eines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 459,40 € freizustellen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
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