Landgericht Detmold, 2011-09-06, 3 T 187/11

3 T 187/11Kantonsgericht06.09.2011

Regest

Verjährung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist; kein Erlöschen von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung; keine Beschränkung der Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in analoger Anwendung von § 2 VBVG

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 187/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-06

Aktenzeichen: 3 T 187/11

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0906.3T187.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer III

Normen: VBVG § 2, JVEG § 2 Abs. 4, GKG § 5 Abs. 3

Leitsätze

Verjährung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist;

kein Erlöschen von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung;

keine Beschränkung der Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in analoger Anwendung von § 2 VBVG

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.980,00 €

festgesetzt.

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