3 T 187/11•Landgericht Detmold, 2011-09-06, 3 T 187/11
Landgericht Detmold, 2011-09-06, 3 T 187/11
3 T 187/11Kantonsgericht06.09.2011
Regest
Verjährung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist; kein Erlöschen von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung; keine Beschränkung der Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in analoger Anwendung von § 2 VBVG
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 187/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-06
Aktenzeichen: 3 T 187/11
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0906.3T187.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Normen: VBVG § 2, JVEG § 2 Abs. 4, GKG § 5 Abs. 3
Leitsätze
Verjährung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist;
kein Erlöschen von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung;
keine Beschränkung der Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in analoger Anwendung von § 2 VBVG
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.980,00 €
festgesetzt.
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