Landgericht Detmold, 2011-08-11, 9 O 336/10

9 O 336/10Kantonsgericht11.08.2011

Regest

Verhandlungen über Mängelbeseitigungsansprüche hemmen nicht die Verjährung des Kaufpreis- bzw. Werklohnanspruchs

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 9 O 336/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-11

Aktenzeichen: 9 O 336/10

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0811.9O336.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer IV

Normen: § 433 BGB; § 195 BGB; § 214 BGB

Leitsätze

Verhandlungen über Mängelbeseitigungsansprüche hemmen nicht die Verjährung des Kaufpreis- bzw. Werklohnanspruchs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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