Landgericht Detmold, 2011-07-26, 8 O 68/06

8 O 68/06Kantonsgericht26.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 8 O 68/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-26

Aktenzeichen: 8 O 68/06

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0726.8O68.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Normen: § 634 BGB; § 280 ff BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 74.463,87 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2005 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen materiellen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus der fehlerhaften Konstruktion einer elektrischen Steuereinheit für den Teilereiniger „B“ durch die Beklagte noch entstehen wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 8% und der Beklagten 92% auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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