Landgericht Detmold, 2011-05-11, 4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11

4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11Kantonsgericht11.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-11

Aktenzeichen: 4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0511.4KLS21JS535.10AK6.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer I - große Wirtschaftskammer -

Normen: §§ 266 Abs. 1 und Abs. 2, 263 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 StGB, §§ 370 Abs. 1, 149, 150 AO, § 25 Abs. 3 EStG, §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1, 52, 53, 54 StGB, § 257 c StPO

Tenor

Der Angeklagte T3 wird wegen Beihilfe zur Untreue in 2.582 Fällen, davon in 1.812 Fällen in Tateinheit mit Betrug, und wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren drei Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte U wird wegen Untreue in 2.582 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren vier Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

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