Landgericht Detmold, 2011-03-30, 10 S 185/10

10 S 185/10Kantonsgericht30.03.2011

Regest

1.) Die Rechtsfrage, ob die Gaspreise der Billigkeit entsprechen, unterliegt der Kontrolle des § 315 BGB 2.) Die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist weder durch § 102 EnWG noch durch § 87 GWB ausgeschlossen

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 10 S 185/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-30

Aktenzeichen: 10 S 185/10

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0330.10S185.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer V

Normen: § 315 Gbg, § 102 EnWG, § 87 GWB

Leitsätze

1.) Die Rechtsfrage, ob die Gaspreise der Billigkeit entsprechen, unterliegt der Kontrolle des § 315 BGB

2.) Die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist weder durch § 102 EnWG noch durch § 87 GWB ausgeschlossen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Oktober 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lemgo aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Amtsgericht Lemgo zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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