10 S 185/10•Landgericht Detmold, 2011-03-30, 10 S 185/10
Landgericht Detmold, 2011-03-30, 10 S 185/10
10 S 185/10Kantonsgericht30.03.2011
Regest
1.) Die Rechtsfrage, ob die Gaspreise der Billigkeit entsprechen, unterliegt der Kontrolle des § 315 BGB 2.) Die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist weder durch § 102 EnWG noch durch § 87 GWB ausgeschlossen
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 10 S 185/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-30
Aktenzeichen: 10 S 185/10
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0330.10S185.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer V
Normen: § 315 Gbg, § 102 EnWG, § 87 GWB
Leitsätze
1.) Die Rechtsfrage, ob die Gaspreise der Billigkeit entsprechen, unterliegt der Kontrolle des § 315 BGB
2.) Die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist weder durch § 102 EnWG noch durch § 87 GWB ausgeschlossen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Oktober 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lemgo aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Amtsgericht Lemgo zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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