9 O 361/08•Landgericht Detmold, 2009-05-07, 9 O 361/08
Landgericht Detmold, 2009-05-07, 9 O 361/08
9 O 361/08Kantonsgericht07.05.2009
Regest
Verjährungsbeginn bei fehlerhafter Anlageberatung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 361/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-07
Aktenzeichen: 9 O 361/08
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2009:0507.9O361.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: BGB § 280 Abs. 1; 194; 199
Leitsätze
Verjährungsbeginn bei fehlerhafter Anlageberatung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu
vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar
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