9 O 276/06•Landgericht Detmold, 2008-06-30, 9 O 276/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 276/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-30
Aktenzeichen: 9 O 276/06
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:0630.9O276.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: BGB § 823 Abs. I
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.916,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.6.2006 und weitere 250,15 € zu zahlen..
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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