Landgericht Detmold, 2008-06-24, 1 O 558/05

1 O 558/05Kantonsgericht24.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 558/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-24

Aktenzeichen: 1 O 558/05

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:0624.1O558.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1) 97 % und der Klägerin zu 2) 3 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen die Klägerin zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, gegen die Klägerin zu 2) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 2) darf die Vollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.