9 O 294/07•Landgericht Detmold, 2008-05-08, 9 O 294/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 294/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-08
Aktenzeichen: 9 O 294/07
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:0508.9O294.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Normen: BGB § 839; GG Art. 1, 2, 34
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 863,20 € mit Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
01.10.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¾ und das
beklagte Land ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicher-
heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags
abwenden, sofern nicht die Gegenpartei vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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