Landgericht Detmold, 2008-05-08, 9 O 294/07

9 O 294/07Kantonsgericht08.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 9 O 294/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-08

Aktenzeichen: 9 O 294/07

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:0508.9O294.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer IV

Normen: BGB § 839; GG Art. 1, 2, 34

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 863,20 € mit Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

01.10.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¾ und das

beklagte Land ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicher-

heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags

abwenden, sofern nicht die Gegenpartei vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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