3 T 320/07•Landgericht Detmold, 2007-11-28, 3 T 320/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 320/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: 3 T 320/07
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2007:1128.3T320.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2.) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 42.000,- EUR zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.