1 O 266/05•Landgericht Detmold, 2007-03-26, 1 O 266/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 266/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-26
Aktenzeichen: 1 O 266/05
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2007:0326.1O266.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: BGB § 823 I
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamtgläubiger 15.888,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgeho-ben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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