Landgericht Detmold, 2006-12-15, 3 T 330/06

3 T 330/06Kantonsgericht15.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 330/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-15

Aktenzeichen: 3 T 330/06

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:1215.3T330.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Pfändungs- und Oberweisungsbeschluss des Amtsgerichts M3 vom 6.1.2006 (Az. 14 aM #####/####) wird aufgehoben.

Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem

Streitwert von bis zu 230.000,-EUR zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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