3 T 84/06•Landgericht Detmold, 2006-06-20, 3 T 84/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 84/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-20
Aktenzeichen: 3 T 84/06
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:0620.3T84.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Normen: ZVG § 85 a
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Zuschlag auf das im Termin vom 15.02.2006 abgegebene Meistgebot
wird nach § 85 a Abs. 1 S. 1 ZVG versagt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.800,-- €
festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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