Landgericht Detmold, 2006-02-21, 3 T 50/06

3 T 50/06Kantonsgericht21.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 50/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-21

Aktenzeichen: 3 T 50/06

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:0221.3T50.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Bestellung des Beteiligten zu 2.) zum Verfahrenspfleger wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, für den Betroffenen eine geeignete andere Person zum Verfahrenspfleger zu bestellen.

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