Landgericht Detmold, 2005-05-02, 2 T 16/05

2 T 16/05Kantonsgericht02.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 2 T 16/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-02

Aktenzeichen: 2 T 16/05

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2005:0502.2T16.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer II

Normen: BGB § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 2

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Außerge-richtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.