Landgericht Detmold, 1999-08-13, 1 O 174/99

1 O 174/99Kantonsgericht13.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 174/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-08-13

Aktenzeichen: 1 O 174/99

ECLI: ECLI:DE:LGDT:1999:0813.1O174.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 43.232,49 DM nebst 4% Zinsen seit dem 17.01.1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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