Landgericht Detmold, 1998-10-07, 2 T 322/98

2 T 322/98Kantonsgericht07.10.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 2 T 322/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-10-07

Aktenzeichen: 2 T 322/98

ECLI: ECLI:DE:LGDT:1998:1007.2T322.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Streitwert von 6.000 DM.

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