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10 O 49/22 (EnW)•Landgericht Dortmund, 2025-04-30, 10 O 49/22 (EnW)
10 O 49/22 (EnW)Kantonsgericht30.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-30
Aktenzeichen: 10 O 49/22 (EnW)
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2025:0430.10O49.22ENW.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 77,14 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 32 % die Klägerin und 68 % die Beklagte.
Das Urteil ist für beide Parteien jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollsteckbar.
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