Landgericht Dortmund, 2025-04-30, 10 O 49/22 (EnW)

10 O 49/22 (EnW)Kantonsgericht30.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 10 O 49/22 (EnW) — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-30

Aktenzeichen: 10 O 49/22 (EnW)

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2025:0430.10O49.22ENW.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 77,14 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 32 % die Klägerin und 68 % die Beklagte.

Das Urteil ist für beide Parteien jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollsteckbar.

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