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45 Ns 131_22•Landgericht Dortmund, 2024-11-08, 45 Ns 131_22
45 Ns 131_22Kantonsgericht08.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-08
Aktenzeichen: 45 Ns 131_22
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:1108.45NS131.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 45. Strafkammer
Das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 10.10.2024 gegen die Schöffin A1 ist begründet.
Das Verfahren wird ausgesetzt. Eine Neuterminierung wird von Amts wegen erfolgen.
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