Landgericht Dortmund, 2024-03-22, 1 O 265/23

1 O 265/23Kantonsgericht22.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 O 265/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-22

Aktenzeichen: 1 O 265/23

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0322.1O265.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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