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1 O 265/23•Landgericht Dortmund, 2024-03-22, 1 O 265/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-22
Aktenzeichen: 1 O 265/23
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0322.1O265.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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