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1 O 199/23•Landgericht Dortmund, 2024-03-21, 1 O 199/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-21
Aktenzeichen: 1 O 199/23
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0321.1O199.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 7.883,88 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.158,82 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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