Landgericht Dortmund, 2024-03-21, 1 O 199/23

1 O 199/23Kantonsgericht21.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 O 199/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-21

Aktenzeichen: 1 O 199/23

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0321.1O199.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 7.883,88 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.158,82 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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