Landgericht Dortmund, 2024-01-30, 20 O 17/15 (AktE)

20 O 17/15 (AktE)Kantonsgericht30.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 20 O 17/15 (AktE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-30

Aktenzeichen: 20 O 17/15 (AktE)

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0130.20O17.15AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die auf eine Erhöhung der Barabfindung gerichteten Anträge werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden der Antragsgegnerin auferlegt; im Übrigen tragen die Antragsteller ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf bis zu 200.000,00 Euro festgesetzt.

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