Landgericht Dortmund, 2024-01-24, 3 O 37/23

3 O 37/23Kantonsgericht24.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 37/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-24

Aktenzeichen: 3 O 37/23

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0124.3O37.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 3.000,00 € trägt der Kläger.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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