Landgericht Dortmund, 2024-01-11, 18 O 52/23

18 O 52/23Kantonsgericht11.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 52/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-11

Aktenzeichen: 18 O 52/23

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0111.18O52.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmundauf die mündliche Verhandlung vom 11. Januar 2024für Recht erkannt:

Der in der ordentlichen virtuellen Hauptverhandlung der Beklagten vom 17. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 10 gefasste Beschluss über „Satzungsänderung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an virtuellen Hauptversammlungen“ wird für nichtig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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