Landgericht Dortmund, 2023-11-23, 32 KLs 15/23

32 KLs 15/23Kantonsgericht23.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 32 KLs 15/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-23

Aktenzeichen: 32 KLs 15/23

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:1123.32KLS15.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Die Einziehung des Smartphones der Marke Apple, Modell iPhone 7, IMEI: (Nr.01) (Asservatennummer 1.2.1) wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 89a Abs. 1 i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 1, 89c Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2, Abs. 2, Abs. 5, 52, 66 Abs. 3, 74 Abs. 1 StGB

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