Landgericht Dortmund, 2023-08-31, 4 O 171/21

4 O 171/21Kantonsgericht31.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 171/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-31

Aktenzeichen: 4 O 171/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:0831.4O171.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 812

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 14.402.639,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 14.080.726,13 € seit dem 1. April 2020 sowie auf einen Betrag von 321.913,00 EUR seit dem 28. August 2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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