Landgericht Dortmund, 2023-08-07, 9 T 432/22

9 T 432/22Kantonsgericht07.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 432/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-07

Aktenzeichen: 9 T 432/22

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:0807.9T432.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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