Landgericht Dortmund, 2023-07-12, 16 O 28/21

16 O 28/21Kantonsgericht12.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 16 O 28/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-12

Aktenzeichen: 16 O 28/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:0712.16O28.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte einen Betrag von 3.937,86 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2021 zu zahlen. Wegen der Mehrzinsforderung wird die Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 88 % und die Beklagte 12 % zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

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