Landgericht Dortmund, 2023-03-10, 3 O 37/23

3 O 37/23Kantonsgericht10.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 37/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-10

Aktenzeichen: 3 O 37/23

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:0310.3O37.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

wird gemäß § 63 Abs. 1 GKG der vorläufige Streitwert des Rechtsstreits auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Dieser Streitwert stellt auch den endgültigen Streitwert dar, falls nicht im weiteren Verfahren der Wert von Amts wegen oder auf Antrag anders festgesetzt wird.

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