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3 O 37/23•Landgericht Dortmund, 2023-03-10, 3 O 37/23
Entscheidungsdatum: 2023-03-10
Aktenzeichen: 3 O 37/23
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:0310.3O37.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
wird gemäß § 63 Abs. 1 GKG der vorläufige Streitwert des Rechtsstreits auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
Dieser Streitwert stellt auch den endgültigen Streitwert dar, falls nicht im weiteren Verfahren der Wert von Amts wegen oder auf Antrag anders festgesetzt wird.
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