Landgericht Dortmund, 2020-12-07, 39 Ks 17/20

39 Ks 17/20Kantonsgericht07.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 39 Ks 17/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-07

Aktenzeichen: 39 Ks 17/20

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:1207.39KS17.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 39. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschrift: § 223 Abs. 1 StGB

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