Landgericht Dortmund, 2022-11-08, 21 O 363/21

21 O 363/21Kantonsgericht08.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 363/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-08

Aktenzeichen: 21 O 363/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:1108.21O363.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

  4. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 19.675,00 Euro festgesetzt.

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