Landgericht Dortmund, 2022-10-20, 16 O 27/21

16 O 27/21Kantonsgericht20.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 16 O 27/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-20

Aktenzeichen: 16 O 27/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:1020.16O27.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Normen: BGB § 823 Abs.1 oder GG Art. 12 Abs. 2

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Komplementäre,

zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr für Lampen (Lichtquellen) zu werben und hierbei die Energieeffizienzklasse dem Verbraucher vorzuenthalten,

wenn dies geschieht wie im Prospekt „(…)“ gültig bis 00. März 2021 auf Seite 22 (Anlage K3):

Bilddarstellung wurde entfernt.

  1. Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger 238,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2021 zu zahlen.

  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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