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13 O 7/22 (EnW)•Landgericht Dortmund, 2022-09-22, 13 O 7/22 (EnW)
13 O 7/22 (EnW)Kantonsgericht22.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-22
Aktenzeichen: 13 O 7/22 (EnW)
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0922.13O7.22ENW.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 08.04.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
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