Landgericht Dortmund, 2022-08-03, 10 O 47/21

10 O 47/21Kantonsgericht03.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 10 O 47/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-03

Aktenzeichen: 10 O 47/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0803.10O47.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 6.139,65 € (in Worten: sechstausendeinhundertneununddreißig 65/100 Euro) der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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