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2 O 186/21•Landgericht Dortmund, 2022-06-01, 2 O 186/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-01
Aktenzeichen: 2 O 186/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0601.2O186.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten des in Zusammenhang mit der Schadennummer 01 gefertigten Stichentscheids der C1 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 01.11.2020 i. H. v. 713,76 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei darf die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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