Landgericht Dortmund, 2022-05-11, 12 O 185/21

12 O 185/21Kantonsgericht11.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 185/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-11

Aktenzeichen: 12 O 185/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0511.12O185.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73.830,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 15.05.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 6 % dem Kläger und zu 94 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist – für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages - vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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