Landgericht Dortmund, 2022-04-06, 18 O 9/17 AktE

18 O 9/17 AktEKantonsgericht06.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 9/17 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-06

Aktenzeichen: 18 O 9/17 AktE

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0406.18O9.17AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18.Zivilkammer

Tenor

Die Anträge der Antragsteller zu 6), 30), 31), 67), 68), 84) und 85) werden als unzulässig zurückgewiesen, die übrigen Anträge als unbegründet.

Die Gerichtskosten werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Diese hat auch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen und seine Aufwendungen zu ersetzen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.

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