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18 O 9/17 AktE•Landgericht Dortmund, 2022-04-06, 18 O 9/17 AktE
18 O 9/17 AktEKantonsgericht06.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-06
Aktenzeichen: 18 O 9/17 AktE
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0406.18O9.17AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18.Zivilkammer
Die Anträge der Antragsteller zu 6), 30), 31), 67), 68), 84) und 85) werden als unzulässig zurückgewiesen, die übrigen Anträge als unbegründet.
Die Gerichtskosten werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Diese hat auch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen und seine Aufwendungen zu ersetzen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.
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