Landgericht Dortmund, 2022-03-31, 16 O 10/22 [Kart]

16 O 10/22 [Kart]Kantonsgericht31.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 16 O 10/22 [Kart] — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-31

Aktenzeichen: 16 O 10/22 [Kart]

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0331.16O10.22KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag vom 29.03.2022 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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