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18 O 1/20•Landgericht Dortmund, 2021-11-18, 18 O 1/20
Entscheidungsdatum: 2021-11-18
Aktenzeichen: 18 O 1/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:1118.18O1.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Der Beklagte wird verurteilt, der Berichtigung des Grundbuchs von Ort-01 des Amtsgerichts Dortmund, Gemarkung Ort-02, Blatt 00000, Flur 0, Flurstücke 000, 000, 000, 000, 000, 0000 dahingehend zuzustimmen, dass die Klägerin wieder als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wird.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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