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1 O 185/20•Landgericht Dortmund, 2021-09-08, 1 O 185/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-08
Aktenzeichen: 1 O 185/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0908.1O185.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Auf den Einspruch der Klägerin wird das Versäumnisurteil der Kammer vom 23. Juni 2021 unter Aufhebung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.714,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Dezember 2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan Sport mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (01).
Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 62 % und die Beklagte 38 %. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 23. Juni 2021, die die Klägerin trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung gestellten Betrages.
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