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18 O 26/21•Landgericht Dortmund, 2021-08-26, 18 O 26/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-26
Aktenzeichen: 18 O 26/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0826.18O26.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch die Verfügungsbeklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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